3.4. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten im allenfalls vor Handelsgericht stattfindenden Hauptprozess im ordentlichen Verfahren oder aufgrund separater Verfügung im vorliegenden Verfahren bleibt vorbehalten. Der Präsident erkennt: 1. Das Gesuch vom 11. Dezember 2024 um provisorische Bestellung der Ersatzsicherheit (Zahlungsgarantie Nr. XDRE4545-4454 der V. AG vom 4. Dezember 2024) wird abgewiesen. 2. 2.1. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 1'000.00 sind von der prozessführenden gesuchsgegnerischen Streitberufenen zu tragen. Sie hat den Fehlbetrag in der Höhe von Fr. 1'000.00 mit dem beiliegenden Einzahlungsschein der Obergerichtskasse zu bezahlen.