2.2. Zwischen der Gesuchstellerin und der Gesuchsgegnerin wurde bisher einzig das vorliegende Verfahren HSU.2024.34 eingeleitet, in dem es um die vorläufige Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten als Vormerkungen geht. Dieses Verfahren wurde mit dem Entscheid vom 23. August 2024 grundsätzlich abgeschlossen. Die verlängerte Prosekutionsfrist läuft noch bis zum 27. Januar 2025. Ein ordentliches Verfahren auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts ist noch nicht rechtshängig.