1.2. Vorliegend hat die Gesuchsgegnerin der prozessführenden gesuchsgegnerischen Streitberufenen mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 ausserprozessual den Streit verkündet (Beilage 2 zur Eingabe vom 11. Dezember 2024). Weiter teilte die Gesuchsgegnerin spätestens in ihrer Eingabe vom 13. Dezember 2024 das Einverständnis mit, dass die prozessführende gesuchsgegnerische Streitberufene das Verfahren i.S.v. Art. 79 Abs. 1 lit. b ZPO an ihrer Stelle führen dürfe.