6.4. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2024 stellte der Präsident die Eingabe der Gesuchstellerin vom 18. Dezember 2024 der Gesuchsgegnerin und der prozessführenden gesuchsgegnerischen Streitberufenen mit dem Hinweis auf den Entscheid HSU.2024.32 des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 20. September 2024 je zur Kenntnisnahme zu. 6.5. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2024 reichte die prozessführende gesuchsgegnerische Streitberufene eine Stellungnahme ein. -7- Der Präsident zieht in Erwägung: