sei abzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. 8.1 % MwSt.) solidarisch zu Lasten der Gesuchsgegnerin und der gesuchsgegnerischen Streitberufenen. " Zur Begründung brachte die Gesuchstellerin im Wesentlichen vor, die offerierte Bankgarantie sei zumindest teilweise keine hinreichende Sicherheit i.S.v. Art. 839 Abs. 3 ZGB.