- auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin Grdst.-Nr. 123 GB QS (E-GRID: CH123445642585) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 596'981.10 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 26. Februar 2024 vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt L. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dis- positiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 25. November 2024 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.