4. Der Gesuchstellerin sei nach erfolgter Eintragung eine angemessen[e] Frist von mindestens zwei Monaten zur Anhebung der Klage auf definitive Eintragung des beantragten Bauhandwerkerpfandrechts anzusetzen. -3- 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin (zzgl. 8.1% MwSt.)." 4.2. Gestützt auf die Verfügung des Präsidenten vom 12. August 2024 merkte das Grundbuchamt L. die vorläufigen Eintragungen (Tagebuchnummer 5245) im Tagebuch vor.