Zustellung an: − die Gesuchstellerin (Vertreterinnen; zweifach mit Doppel der Eingabe der gesuchsgegnerischen Nebenintervenientin vom 16. September 2024) − die Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 (Vertreter; dreifach mit Doppel der Eingabe der gesuchsgegnerischen Nebenintervenientin vom 16. September 2024) − die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin (Vertreter; zweifach) − das Grundbuchamt X (vorab per E-Mail an gbax@ag.ch) Mitteilung an: − die Obergerichtskase Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG)