Bereits aufgrund der genannten Verfallsklausel bietet die eingereichte Zahlungsgarantie Nr. [...] der G._____ AG vom 21. August 2024 der Gesuchstellerin wohl quantitativ, nicht aber qualitativ die gleiche Sicherheit wie das Bauhandwerkerpfandrecht. Eine Auseinandersetzung mit den weiteren Rügen der Gesuchstellerin erübrigt sich vor diesem Hintergrund.