3.1) der eingereichten Bankgarantie schliesst aber genau diese Möglichkeit aus, will die Gesuchstellerin nicht riskieren, dass die Garantie erlischt. Damit wird die Gesuchstellerin um die Möglichkeit gebracht, sich für die Durchführung des niederschwelligeren und allenfalls kostengünstigeren Schlichtungsverfahrens zu entscheiden.