neu die Gelegenheit, auch bei diesen Verfahren ein Schlichtungsverfahren voranzustellen. Damit wird künftig der Disposition der klagenden Partei überlassen, ein vorgängiges Schlichtungsverfahren durchzuführen oder aber direkt beim zuständigen kantonalen Gericht zu klagen.38 Ziff. 3.1) der eingereichten Bankgarantie schliesst aber genau diese Möglichkeit aus, will die Gesuchstellerin nicht riskieren, dass die Garantie erlischt.