Damit die Unternehmerin die bestellte Sicherheit – sei sie in Form eines Bauhandwerkerpfandrechts oder einer Zahlungsgarantie – dereinst in Anspruch nehmen kann, wird sie aber immer einen Nachweis ihrer Forderung erbringen müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint es grundsätzlich zweckmässig, eine Garantie der auflösenden Bedingung zu unterstellen, dass sie automatisch erlischt, falls die Unternehmerin nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach definitiver Bestellung der Sicherheit Klage gegen die Bestellerin erhebt.34