6.3. Würdigung 6.3.1. Quantitative Gleichwertigkeit Die provisorisch geleistete Zahlungsgarantie Nr. [...] der G._____ AG vom 21. August 2024 deckt betragsmässig sowohl den geltend gemachten Pfandbetrag als auch die Zinsforderung vollumfänglich ab. Deren quantitative Gleichwertigkeit mit dem Bauhandwerkerpfandrecht ist damit gegeben.