in der Bankgarantie vorgesehene Erfüllungsort könne zu einer weitergehenden Erschwerung der Inanspruchnahme führen (Stellungnahme vom 10. September 2024 Rz. 34). Schliesslich könne es dazu kommen, dass die Garantie infolge eines formell rechtskräftigen letzten kantonalen Urteils dahinfallen würde, obschon jenes noch beim Bundesgericht angefochten werden könnte (Stellungnahme vom 10. September 2024 Rz.