Die Einwendungen der Gesuchstellerin seien überspitzt formalistisch und missbräuchlich. Die Einhaltung der verlangten Vorgaben sei nicht möglich, was dazu führen würde, dass die im Gesetz vorgesehen Möglichkeit der Ersatzsicherheit faktisch nicht erbracht werden könne. Auch habe eine Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile des Bauhandwerkerpfandrechts und der Zahlungsgarantie stattzufinden. Die Inanspruchnahme eines Pfandrechts sei bekanntlich sehr aufwändig und zeitraubend. Demgegenüber habe der Unternehmer mit einer Zahlungsgarantie einer Bank ein Mittel, den Betrag viel rascher zu erhalten.