5.3. Zwischenergebnis Zusammenfassend ist der Anspruch der Gesuchstellerin auf die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechte im beantragten Umfang grundsätzlich begründet. Es bleibt zu prüfen, ob der Eintragung die Leistung einer hinreichenden Sicherheit entgegensteht. 6. Keine hinreichende Sicherheit Die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin hat mit ihrer Stellungahme vom 27. August 2024 die zugunsten der Gesuchstellerin ausgestellte