5.2. Würdigung Die Gesuchsgegnerinnen haben sich materiell nicht zur Fristwahrung geäussert, weswegen auf die Ausführungen der Gesuchstellerin abgestellt werden kann. Demnach hat sie am 22. Mai 2024 auf Aufforderung der Totalunternehmerin und Teil der Nachtrags 6 vom 20.Oktober 2021 die verbauten Sagexboxen ausgekratzt und Schnittstellen bereinigt (Gesuch Rz. 53 f., 59). Damit ist auch glaubhaft, dass die viermonatige Eintragungsfrist (Art. 839 Abs. 2 ZGB) noch nicht verstrichen ist (vgl. GB 25).