3. Sofern das Gesuch gemäss Antrag Ziff. 2 nicht vollumfänglich abgewiesen wird, sei der Gesuchstellerin eine Frist von zwei Monaten zur Einreichung der Klage auf definitive Bestellung der Sicherheit bzw. definitiver Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzusetzen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Gesuchstellerin." 9. Ebenfalls mit Eingabe vom 27. August 2024 (Postaufgabe: gleichentags) reichte die gesuchsgegnerische Streitberufene eine Stellungnahme mit Anträgen desselben Wortlauts ein. Zudem stellte sie den folgenden prozessualen Antrag: