2. Die mit dem Rechtsbegehren in Ziffer 1 beantragte vorsorgliche Massnahme sei ohne Anhörung der Gesuchsgegnerinnen (superprovisorisch) zu erlassen. 3. Die mit dem Rechtsbegehren Ziffer 1 beantragte vorsorgliche Massnahme sei dem Grundbuchamt X unverzüglich, sowohl schriftlich als auch telefonisch, per Telefax oder elektronisch anzumelden. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zulasten der Gesuchsgegnerinnen."