1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs vom 23. Juli 2024 wird dem Gesuchsgegner unter Anordnung einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 5'000.00 sowie einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung vorsorglich verboten, das Zeichen und/oder die Zeichenabfolge "D._____" und/oder die Aussage "Mitglied D._____" auf der Website [...] zu verwenden. 2. Die Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 2'500.00 werden dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem vom Gesuchsteller geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Der Gesuchsgegner hat dem Gesuchsteller den Betrag von Fr. 2'500.00 direkt zu ersetzen.