8. Verhältnismässigkeit 8.1. Behauptungen des Gesuchstellers Der Gesuchsteller bringt vor, dass die beantragten Massnahmen geeignet und notwendig seien, die bestehende Markenrechtsverletzung zu beseitigen. Der angestrebte Zweck stünde in einem vernünftigen Verhältnis zur Belastung, die dem Gesuchsgegner auferlegt werde (Entfernung eines Zeichens im Geschäftsverkehr).