Die Marktverwirrung qualifiziert bereits als Nachteil, wenn Fehlvorstellungen im Markt entstehen und der Verlust von bestehenden oder potenziellen neuen Kunden droht.18 Rufschädigung ist regelmässig ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil. 19 Zwar stellen mögliche Rufschädigungen, Kundenverluste oder entgangene Gewinne mit Geld grundsätzlich ausgleichbare Nachteile dar.