Da der Gesuchsgegner die Marke des Gesuchstellers ohne Berechtigung nutzt, fällt die Hauptsachenprognose positiv aus. Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Gesuchstellers bezüglich der Verwendung des Hinweises "Mitglied D._____" auf der Website des Gesuchsgegners ist zu bejahen.