Der Gesuchsgegner benutzt das markenrechtlich geschützte Zeichen des Gesuchstellers auf seiner Website www.aaa.ch zur Bewerbung seiner eigenen Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen, Steuern, Personal und Wirtschaftsprüfung, obgleich er seit seinem Austritt aus dem Verband keine Zustimmung mehr zur Nutzung der Marke hat (Gesuch Rz. 11; GB 7). Dadurch entsteht bei den Besuchern der Website der unzutreffende Eindruck, er sei mit dem Gesuchsteller weiterhin als Mitglied verbunden.