und Fehlzurechnungen zu vermeiden.13 Die Herkunftsfunktion im erweiterten Sinn14 gewährleistet, dass mit einer Marke versehene Waren und Dienstleistungen aus der Kontrolle eines bestimmten Markeninhabers stammen, welcher die Verantwortung für die Qualität der Waren und Dienstleistungen trägt.15