3.2. Würdigung Der Gesuchsgegner nutzt das gesuchstellerische Zeichen im Entscheidzeitpunkt nach wie vor auf seiner Website im Zusammenhang mit dem Hinweis "Mitglied D._____". Der Gesuchsteller hat daher ein schutzwürdiges Interesse an seinen Unterlassungs- und Beseitigungsbegehren in Bezug auf die Verwendung des Zeichens auf der Website des Gesuchsgegners.