Das vorliegende Gesuch bezweckt die vorläufige Sicherung und Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen in Zusammenhang mit der Verletzung von Markenrecht. Mithin handelt es sich in der 1 BSK ZPO-HEMPEL, 3. Aufl. 2017, Art. 36 N. 7. -5-