Bei der Zustellung einer Kündigung kommt im Mietrecht hingegen die absolute Empfangstheorie zur Anwendung.14 Dies bedeutet, dass ein eingeschriebener Brief, der dem Adressaten nicht tatsächlich ausgehändigt werden konnte und stattdessen im Briefkasten oder im Postfach eine Abholungseinladung hinterlassen wird, als zugegangen gilt, sobald der Empfänger gemäss Abholungseinladung bei der Poststelle davon Kenntnis nehmen kann.