Demnach gelte das Mahnschreiben mit Kündigungsandrohung vom 15. Juni 2023 spätestens am 23. Juni 2023 als zugestellt. Die 30-tägige Zahlungsfrist habe damit am 24. Juni 2023 zu laufen begonnen und habe am 23. bzw. 24. Juli 2023 geendet (Gesuch Rz. 27; GB 3, 4).