3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zu Lasten der Beklagten. 8. 8.1. Mit Verfügung vom 3. Januar 2024 bestätigte der Präsident den Parteien den Eingang des Gesuchs und setzte der Gesuchstellerin Frist bis zum 24. Januar 2024 zur Zahlung des Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 2'100.00. -4- 8.2. Nachdem der Kostenvorschuss innert Frist geleistet worden ist, hat der Präsident der Gesuchsgegnerin das Gesuch vom 21. Dezember 2023 mit Verfügung vom 15. Januar 2024 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 5. Februar 2024 zugestellt.