4.3. Das Schreiben wurde der Gesuchsgegnerin am 16. Juni 2023 zur Abholung gemeldet und – nachdem die Aufbewahrungsfrist verlängert wurde – am 29. Juni 2023 zugestellt (GB 4). -3- 5. 5.1. Weil der Mietzinsausstand in der Folge nicht beglichen wurden, kündigte die Gesuchstellerin, vertreten durch ihre Verwaltung, das Mietverhältnis mit amtlichem Formular am 28. Juli 2023 auf den 31. August 2023 (GB 5, 6). 5.2. Das Schreiben konnte nicht zugestellt werden und wurde an die Verwaltung der Gesuchstellerin retourniert (GB 7).