4. 4.1. Die Gesuchsgegnerin befindet sich spätestens seit April 2023 mit ihren Mietzinszahlungen in Verzug. Abgemahnt wurde der Betrag von Fr. 2'951.00, welcher dem Mietzinsbetreffnis für den Monat Juni 2023 entspricht (Gesuch Rz. 18; GB 3). 4.2. Mit eingeschriebener Sendung vom 15. Juni 2023 mahnte die F._____ AG (Verwaltung der Gesuchstellerin; Gesuch Rz. 16) die Gesuchsgegnerin unter Kündigungsandrohung. Der Gesuchsgegnerin wurde gleichzeitig eine Frist von 30 Tagen angesetzt, um den gemahnten Betrag zu begleichen. Das Schreiben wurde an die Domiziladresse der Gesuchsgegnerin gesendet (GB 3).