Da glaubhaft gemacht ist, dass die Gesuchsgegnerin mit der Verwendung der Domain www.latty.ch das Markenrecht der Gesuchstellerin verletzt, ist das Interesse der Gesuchstellerin, ihr dieses Verhalten zu verbieten ausgewiesen. Hierzu ist es erforderlich und verhältnismässig, der Gesuchsgegnerin zu verbieten, den Domainnamen zu verwenden. Dadurch wird die Gesuchsgegnerin auch nicht übermässig beschränkt, betreibt sie hauptsächlich die Website www.cortech.ch und hat sie die Weiterleitung auf diese bereits eingestellt.