5.3.4.2. Keine irreführenden Angaben über die Herkunft der Produkte Die Gesuchstellerin führt aus, die Gesuchsgegnerin suggeriere, dass die Produkte der Gesuchstellerin von der Gesuchsgegnerin hergestellt seien (Gesuch Rz. 89). Hierfür verweist sie beispielsweise auf die Aussage "unsere Produkte werden von einem mittelständigem, französischen KMU entwickelt und hergestellt. Der Familienbetrieb in der zweiten Generation steht für Zuverlässigkeit uns [recte: und] ein höchstes Mass an Sicherheit" (Gesuch Rz. 89d).