deutschen Seite, welche in GB 48 in m der französischen Fassung eingereichten wurde). Die Formulierung "mit Herstellern" beinhaltet allenfalls die Aussage einer Kooperation mit Produktherstellern, impliziert aber keine eine eigene Teilhabe am Prozess und schliesst gerade aus, dass die Gesuchsgegnerin die Entwicklung selbst vornimmt.