Inwiefern die Information, dass die Gesuchsgegnerin die Produkte weiterverarbeiten und verbauen könne so verstanden werden könnte, dass die Gesuchstellerin am Herstellungsprozess beteiligt wäre, erschliesst sich nicht. Dies entnimmt sich auch nicht aus dem Screenshot im GB 48. Darin beschreibt die Gesuchsgegnerin ihre Dienstleistungen im Bereich der Dichtungstechnik und positioniert sich als Partnerin für die Kunden für Engine- ering-Lösungen im Zusammenhang mit "Umbauten (Packungen / Gleitringdichtungen), Optimierung von Standzeiten, Berechnung theoretischen Grundlagen, Materialentwicklungen (mit Herstellern)" (Auszug aus der