Wie ausgeführt ist der Begriff der Verwechslungsgefahr für das gesamte Kennzeichenrecht einheitlich zu bestimmen, sodass die markenrechtlichen Grundsätze auch im Lauterkeitsrecht Anwendung finden. Während es im Markenrecht aber um eine streng kennzeichenbezogene Perspektive geht, ist für das Lauterkeitsrecht der Gesamtauftritt entscheidend. Die Verwechslungsgefahr i.S. des Lauterkeitsrechts geht deshalb über die markenrechtliche Verwechslungsgefahr hinaus, da auch ausserhalb des Kennzeichens