Die Gesuchstellerin müsse nicht tolerieren, dass die Gesuchsgegnerin für LATTY-Produkte werbe und suggeriere, die Gesuchstellerin in der Schweiz zu vertreten, obwohl sie nicht offizielle Vertriebshändlerin der Gesuchstellerin in der Schweiz sei. Dies gelte umso mehr, als die Gesuchstellerin einen offiziellen Vertriebshändler in der Schweiz habe (Gesuch Rz. 96 f., 102).