Mehrere Hinweise der Gesuchsgegnerin suggerierten, dass die Produkte, welche sie zum Verkauf anbiete, ihre eigenen seien und/oder dass sie an der Herstellung dieser Produkte beteiligt sei, was aber nicht zutreffe. Sodann suggerierten mehrere Hinweise, dass die Gesuchsgegnerin Dienstleistungen im Zusammenhang mit den LATTY-Produkten anbiete und/oder dass sie an deren Ausführung bzw. Angebot irgendwie beteiligt sei. Mehrer Hinweise suggerierten schliesslich, dass die Gesuchsgegnerin Expertin für technische Dienstleistungen zur Modifizierung oder Entwicklung von Materialien sei und im industriellen Herstellungsprozess beteiligt sei (Gesuch Rz. 148).