Art.3 Abs. 1 lit. a MSchG mag vorliegend zwar zu verneinen sein, da zum Zeichen LATTY der Bestandteil "www" sowie die nationale Top Level Domain ".ch" hinzutritt.49 Für den Zeichenvergleich sind diese Elemente jedoch nicht entscheidend, da eine Vielzahl von Domain-Namen in diesen Bestandteilen übereinstimmen, was den Internetbenutzern bewusst ist.50