Auf dieser bot sie unter anderem Produkte an, für welche die gesuchsgegnerischen Marken Schutz beanspruchen, sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten, womit eine Wa- ren- und Dienstleistungsgleichartigkeit gegeben ist. 47 Aufgrund der Identifikationsfunktion des Domainnamens hat dieser gegenüber dem älteren Kennzeichen LATTY der Gesuchstellerin den gebotenen Abstand einzuhalten.48 Eine Doppelidentität i.S.v. Art.3 Abs. 1 lit.