Wie dargelegt handelt es sich bei den zum Verkauf angebotenen Produkten weder um Nachahmungen noch um Kopien, sondern um Originalprodukte der Gesuchstellerin. Die Gesuchstellerin als Inhaberin der Marke hat diese Produkte selbst an die Gesuchsgegnerin verkauft (Gesuch Ziff. 54, 95; Antwort Rz. 53). Markenrechtlich ist es daher nicht zu beanstanden, dass die Gesuchsgegnerin für diese die Marke LATTY verwendet.