Tritt beim Logo der Gesuchsgegnerin noch das Wort CORTech AG hinzu, bestimmt dieses das Erinnerungsbild wesentlich mit. CORTech ist von Wortlaut und der mutmasslichen Bedeutung so weit entfernt von LATTY, dass sich weitere Ausführungen erübrigen. Im Ergebnis fehlt es daher bereits an einer Ähnlichkeit der Bildzeichen. 5.2.4. Erschöpfung in Bezug auf Produkte im Sortiment der Gesuchsgegnerin Im Kern stört sich die Gesuchstellerin daran, dass die Gesuchsgegnerin LATTY-Produkte auf ihrer Homepage ausstellt. Ihrer Auffassung nach verletzt die Gesuchsgegnerin dadurch ihre Markenrechte.