ist (Antwort Rz. 76). 5.2.3.2. Zeichenähnlichkeit 5.2.3.2.1. Würdigung Zu vergleichen ist das Erinnerungsbild der gesuchstellerischen Bildmarke Nr. 1044759 und des von der Gesuchsgegnerin verwendete Logos. Die Gesuchsgegnerin gebraucht dieses teils alleinstehend (vgl. GB 14), zum grössten Teil aber in Verbindung mit dem Zusatz . Es stehen sich folgende Zeichen gegenüber: bzw.