Für die Verwendung des Logos habe die Gesuchsgegnerin nie eine gesonderte Zustimmung der Gesuchstellerin gehabt oder benötigt (Antwort Rz. 30). Bei einer Gegenüberstellung des Zeichens der Gesuchstellerin mit dem Logo der Gesuchsgegnerin stelle sich heraus, dass die Zeichen in ihrem Gesamteindruck massgeblich von den Wortelementen LATTY bzw. Cortech AG geprägt würden, sodass sie für die relevanten Verkehrskreise - dabei handle es ich um einen kleinen Kreis industrieller Abnehmer von industrieller Dichtungstechnik - ohne weiteres deutlich unterscheidbar seien (Antwort Rz. 31).