5.2.3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin führt aus, sie verwende die grafischen Elemente ihres Logos bereits seit 2016. Es handle sich dabei um einen Kreis mit den Farben Gelb, Weiss und Grau, wobei der weisse Teil ein "C" für "Cortesi" andeute (Antwort Rz. 29, 65). Durch die Beibehaltung des Logos sei es der Gesuchsgegnerin gelungen, trotz Umfirmierung in ihrem Auftritt eine gewisse Widererkennbarkeit zu wahren. Für die Verwendung des Logos habe die Gesuchsgegnerin nie eine gesonderte Zustimmung der Gesuchstellerin gehabt oder benötigt (Antwort Rz. 30).