auszugehen, mit welcher die massgebenden Verkehrskreise die in Frage stehenden Waren betrachten. 5.2.3. Prüfung des Logos der Gesuchsgegnerin 5.2.3.1. Parteibehauptungen 5.2.3.1.1.Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin behauptet, die Gesuchsgegnerin habe das im Jahre 2020 als "LATTY DICHTUNGSTECHNIK AG" entworfene Logo beibehalten. Dieses sei in den Farben Gelb und Grau der Marke LATTY gehalten. Der Buchstabe L erscheine immer noch in weisser Schrift (Gesuch Rz. 61):