Inland unter Umgehung seines eigenen Vertriebssystems vermarktet wird. Der Wiederverkäufer hat sodann das Recht, die Marke in einem für den Vertrieb der Ware erforderlichen Umfang in der Werbung, d.h. in Inseraten, Katalogen oder Webshops, zu verwenden.36 Ferner darf die Marke auch zur Werbung für Reparatur- und Servicearbeiten, die Originalmarkenartikel zum Gegenstand haben, verwendet werden. Voraussetzung ist immer, dass sich die Werbung deutlich auf die eigenen Angebote bezieht.37