Der Begriff der Verwechslungsgefahr ist im ganzen Kennzeichen- und Lauterkeitsrecht derselbe. Es geht stets um die Beurteilung, ob ein Zeichen einem anderen derart ähnlich ist, dass die massgebenden Verkehrskreise Gefahr laufen, die gekennzeichneten Gegenstände zu verwechseln oder falsche Zusammenhänge zu vermuten.23 Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr besteht, wenn die konfligierenden Zeichen nicht unterschieden werden können und das eine Zeichen irrtümlicherweise für das andere gehalten wird, womit es zu einer direkten Täuschung über die Herkunft der