3. Anwendbares Recht Während bei der Beurteilung eines internationalen Sachverhalts durch das zuständige Schweizer Gericht immer Schweizer Prozessrecht inkl. Kollisionsrecht (lex fori) zur Anwendung gelangt,17 ist das in der Sache anwendbare materielle Recht (lex causae) nach dem IPRG bzw. allenfalls anwendbaren Staatsverträgen zu bestimmen.